(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer internationalen Ergänzungsschule für Kinder im Alter von drei bis 18 Jahren . Die Schule soll den Bedürfnissen der Kinder von ausländischen sowie international tätigen Eltern in Münster entsprechend eine Bildung, Erziehung und Förderung bieten, die es ihnen ermöglicht, diese Ausbildung ohne großen Aufwand in ihrem Heimatland oder anderen Ländern fortzusetzen. Zusätzlich soll diesen Kindern ein breites Wissen über ihr Gastland Deutschland vermittelt werden. Im Einzelnen wird der Satzungszweck u.a. verwirklicht durch: - Die Unterrichtung von Kindern im Alter von drei bis 11 Jahren gemäß dem "International Primary Curriculum"; - Die Unterrichtung von Kindern im Alter von 15 bis 18 Jahren nach den Advanced-Placement-Richtlinien (AP); - Die Unterrichtung aller Schüler über die Kultur und Geschichte Deutschlands; - Die Förderung des sozialen Verhaltens, des Kulturbewusstseins und des Umweltbewusstseins.
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Sozialwesen
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