Beratung in Finanzangelegenheiten, insbesondere in Verbindung mit der Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Darlehensverträge, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechten, gewerbliche Räumen oder Wohnräume nach § 34c GewO sowie in Verbindung mit der Vermittlung von Abschlüssen von Immobiliar-Verbraucherverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des BGB oder von entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB nach § 34i GewO sowie in Verbindung mit der Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen sowie von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes nach § 34f GewO, jeweils ohne erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bzw. im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 KWG.
Immobilienmakler
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