Versorgung der Einwohner der Stadt Rüsselsheim und -soweit rechtlich zulässig- anderer Städte, Gemeinden und wirtschaftlicher Unternehmen dieser Städte und Gemeinden mit Wasser, Gas, Strom, Fernwärme und Licht, die Erbringung lokaler Verkehrsleistungen sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der örtlichen Infrastruktur. Ferner, Dienstleistungen im Zusammenhang mit lokalen Verkehrsdienstleistungen (wie z.B. das Marketing oder die Kundenbetreuung) und die Gestellung von Personal, welches schwerpunktmäßig im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingesetzt wird.Im Rahmen des im vorstehenden Absatz beschriebenen Unternehmensgegenstandes und nach Maßgabe von §§ 121ff HGO kann die Gesellschaft andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und für diese Gesellschaften Führungs- und Verwaltungsaufgaben übernehmen.Unternehmensgegenstand dieser Unternehmen darf insbesondere der Betrieb von Verteilnetzen für Wasser, Gas, Strom, Fernwärme und Licht sowie die Lieferung von Wasser, Gas, Strom, Fernwärme und Licht ebenso sein, wie der Erwerb und der Betrieb von Beleuchtungsanlagen, der Betrieb von Lichtsignalanlagen sowie der Betrieb von Netzen für die Signal- und Nachrichtenübermittlung.Die Gesellschaft kann für andere Städte und Gemeinden sowie deren wirtschaftliche Unternehmen Leistungen durchführen, sofern die HGO nicht entgegensteht.
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