Geistigen, planerischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bausteine von vorhandenen funktionierenden Lebenswelten in Vergangenheit und Gegenwart zu untersuchen, die zukünftigen Entwicklungstendenzen zu antizipieren und aufzugreifen, sie neu zu interpretieren, weiterentwickeln und zu neuen lebensfördernden (biophilen) Ganzheiten verbinden, - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Erstellung von Gutachten auf Anforderung von kommunalen, behördlichen, universitären und/oder sonstiger Institutionen bzw. von Einzelpersonen, die Durchführung und Begleitung von Arbeiten zur wissenschaftlichen und angewandten Forschung über Lebenswelten sowie das Marketing rund um die Lebenswelten einschließlich Meinungs-, Absatz- und Marktforschung sowie Analysen vorhandener und zukünftiger Vergleichsprojekte. Die Definition von Lebenswelten ist: - Lebenswelten wollen die unterschiedlichen architektonischen, sozialen, kulturellen, ökonomischen, dienstleistungsorientierten und technischen Bausteine, Aspekte, Facetten und Qualitäten zu ganzheitlichen gebauten Nachbarschaften, Quartieren und Ensembles zusammenfügen mit eigenständigem Charakter und Ambiente; - Lebenswelten gibt es im Bereich des Wohnens, der Arbeit, des Einkaufens, der Erlebniswelten und der gesundheitlichen Vorsorge und Pflege. Die Umsetzung der Zielsetzungen wird verfolgt und verwirklicht durch - Zusammenarbeit mit Hochschulen und ähnlichen Institutionen, Beratung von Unternehmen der Projektentwicklung, Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Erstellung von Publikationen; - praxisnahe Weiterbildung, Vortragsveranstaltungen, Seminare und Lehrgänge und informellem Erfahrungsaustausch; - Zusammenarbeit mit Institutionen des öffentlichen Rechts, technisch-wissenschaftlichen Vereinigungen, Institutionen im Ausbildungsbereich sowie anderen Institutionen und Einzelpersönlichkeiten; - Beratung von Unternehmen der Projektentwicklung, von Behörden und Kommunen, von Banken und ähnlichen Institutionen; Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
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