Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Hans-Martin Prigge GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck der Betrieb eines Möbelhandels und einer Tischlerei ist. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, welche den Geschäftszweck fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen bzw. sie zu erwerben. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die eine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
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