Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Daneben tritt die Gesellschaft als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO im Wesentlichen für den Gesellschafter auf. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Förderung, Betreuung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von Personen mit Behinderung oder sozialen Notlagen, - Pflege und Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen, - Beratung und Unterstützung von Personen in sozialen Angelegenheiten, - Vermittlung von Hilfs- und Unterstützungspersonal an hilfs- und pflegebedürftige Personen und Einrichtungen mit entsprechendem Bedarf, - Unterstützung und Förderung des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Hessen e. V., bei der Erfüllung dessen satzungsgemäßer Aufgaben, - die Schaffung und den Betrieb ambulanter, teilstationärer und stationärer Einrichtungen und Beratungs-/Vermittlungsstellen sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Daneben bezweckt die Körperschaft die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung des vorgenannten Zwecks durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, im Wesentlichen durch den Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Hessen e.V. Die Gesellschaft muss Ihre Tätigkeit mit dem Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V., hinsichtlich dessen Zielsetzung und Satzung abstimmen. Die Gesellschaft hat die aus ihrer Arbeit gewonnenen Erfahrungen und Kenntnissse und ggfs. auch Leistungen dem Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V., soweit es die Erfüllung der eigenen Arbeit zulässt, zur Verfügung zustellen. Die Gesellschaff kann sich zur Verwirklichung ihres Zweckes auch an anderen Gesellschaften mit entsprechender Zielsetzung beteiligen oder selbst eigene sowie Niederassungen gründen.
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Sozialwesen
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