Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH mit Sitz in Dinslaken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Bereich des Eissports in Dinslaken. Die gGmbH fördert den Sport des Weiteren mittelbar durch Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften des öffentlichen Rechts für deren ebenfalls steuerbegünstigte Zwecke (Schulsport). Diesen Gesellschaftszweck erfüllt die Gesellschaft durch Erbringung von Dienstleistungen und Leistungen aller Art zum Erhalt des Sportbetriebes in der Eis-Sportanlage Dinslaken. Gegenstand der Gesellschaft sind auch alle zu diesem Zwecke dienenden Rechtsgeschäfte des Unternehmens. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, dem Polizeischießsportclub Dinslaken, dem DSSV Hol Drop e.V. und andere schiesssportbetreibende Vereine sowie den Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. und andere kegelsporttreibende Vereine bei der Ausübung ihres Sports durch Nutzung der in der Eis-Sporthalle befindlichen Sportanlagen (Schießanlage bzw. Kegelbahn) zu unterstützen.
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