1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung sowie der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Planung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen und vorberuflichen Aus- und Weiterbildung (z.B. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in allen Berufszweigen sowie aktivierende und integrierende Bildungsmaßnahmen) sowie Kooperationen i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit der GOB Gesellschaft für Organisation, Beratung und Serviceleistungen mbH durch die Inanspruchnahme von Verwaltungs- und Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Debitoren, Kreditoren, Lohn und Gehalt, Controlling), der Marketing- und Vertriebsunterstützung und der Vermögensverwaltung. Die Erziehung und die Jugendhilfe im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages umfassen die Bildung und Erziehung von Jugendlichen und Kindern. Der Gesellschaftszweck kann auch durch die Einrichtung und Unterhaltung von Kindertageseinrichtungen zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Jugendheimen und die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in diesen oder ähnlichen Einrichtungen verwirklicht werden. Die Förderung des Wohlfahrtswesens umfasst neben der Durchführung der Wohlfahrtspflege auch die soziale Integration von Personen, insbesondere durch erzieherische und vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit. Die Tätigkeit der Gesellschaft soll dadurch auch einen Beitrag zur Förderung der gesellschaftspolitischen, sozialen und kulturellen Arbeit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) leisten.
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