Betreiben folgender Bankgeschäfte: - Die Aufnahme fremder Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums anzunehmen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderverschreibungen verbrieft wird (Einlagengeschäft), - die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), - die Durchführung des bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft), und folgender Finanzdienstleistungen: - Die Anlage- und Abschlussvermittlung in Bezug auf Finanzinstrumente sowie Beratungsleistungen zu erbringen, - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente angelegten Vermögen für andere mit Einscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung), - sowie die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (Eigenhandel) und sonstige mit den vorgenannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten.
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