Die Genossenschaft sieht sich gemeinnützigen Zielen verpflichtet. Sie richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. Nach dieser Zielsetzung sind der Zweck der Genossenschaft (Abs. 2) und deren Tätigkeitsbereich (Abs. 3) ausgerichtet. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern.. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte herausgeben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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