1. Der Orden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne der Gemeinnützigskeitsvorschriften der Abgabenordnung. 2. Der Ordenszweck wird insbesondere durch Übernahme folgender Aufgaben erfüllt: a) Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Tier-, Landschafts- und Deckmalschutz sowie des Heimatgedankens; b) Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; c) selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des § 53 Abgabenordnung begünstigter Personen. 3. Der Orden initiiert und / oder fördert in seinem Umfeld Projekte, die dazu beitragen, Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige zu mobilisieren, der Integration von gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch von Wissen und Erfahrung zwischen den Generationen zu dienen. 4. Der Orden ist berechtigt, Mittel für die Durchführung der Aufgaben der gemeinnützigen AG von Dritten entgegenzunehmen, und zwar insbesondere als Spenden, Zuschüsse und Zustiftungen sowie Mittel für andere Körperschaften zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung). 5. Die Gesellschaft wird die vorgenannten Zwecke insbesondere in der Weise erfüllen, dass sie andere gemeinnützige Einrichtungen finanziell und materiell unterstützt. Die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirkung nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen des Ordens wie eignes Wirken zuzurechnen ist. 6. Der Orden darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Satzungszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind, insbesondere unselbständige Stiftungen (Zustiftungen) führen und verwalten.
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