Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft nimmt des Weiteren Aufgaben der Caritas der katholischen Kirche im Verbandsgebiet wahr. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der beruflichen Bildung Jugendlicher und junger Erwachsener im Übergang von Schule und Beruf, sowie Qualifizierung und Integrationshilfen für Menschen ohne Erwerbsarbeit, in praktischer Ausübung der Katholischen Soziallehre insbesondere durch: - Angebote der Jugendsozialarbeit (Jugendberufshilfe, Schulsozialarbeit, sozialpädagogisches Wohnen sowie betreutes Wohnen), - Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene, - Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte sowie Integrationshilfen für Menschen ohne Erwerbsarbeit, - Angebote der beruflichen Bildung sowie - Trägerschaft von Einrichtungen zur Durchführung des Gesellschaftszwecks. Die Zwecke der Gesellschaft werden auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit Weiterbildungseinrichtungen nach dem Weiterbildungsgesetz verwirklicht. Das Zusammenwirken besteht in der Überlassung von Personal und/oder ggf. Sachmitteln an den jeweiligen Kooperationspartner zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für soziale und pädagogische Berufe.
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