Handel (Einkauf/Verkauf) mit Energie mit Kunden, die von der Gesellschaft akquiriert oder von den Gesellschaftern einvernehmlich eingebracht werden einschließlich der Besorgung von Durchleitungsrechten sowie die Übernahme von Energiedienstleistungen und Energiemanagement für seine Gesellschafter und Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder unmittelbar oder mittelbar zu dessen Förderung geeignet sind. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen im In- und Ausland bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Ergebnisabführungsverträge, abzuschließen und andere Unternehmen im In- und Ausland zu gründen oder zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.
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Energieversorgung
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