(1) Der Erwerb und die Verwaltung der in der nachstehenden Ziffer (3) beschriebenen Schuldverschreibungen (nachfolgend "Schuldverschreibungen"). (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, selbst oder durch Beauftragung Dritter alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen; insbesondere kann sie die in der nachstehenden Ziffer (4) oder im Beteiligungsprospekt beschriebenen Verträge abschließen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zur werden und Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) oder nach § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. (3) Die Gesellschaft wird zur Erreichung des Gesellschaftszwecks bis zu 30 000 Stück von der Deutsche Bank Luxembourg S. A. emittierte CROCI OptiVest Anleihen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von jeweils sieben Jahren erwerben. Diese Schuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht, haben einen Nominalwert von je 300 000,- und gewähren neben einer festen Verzinsung einen Bonuszins, dessen Höhe von der Wertentwicklung eines bestimmten Referenzindex, der CROCI OptiVest Index, abhängig ist. (4) Die Gesellschaft wird zur Finanzierung des Erwerbs der in vorstehender Ziffer (3) beschriebenen Schuldverschreibungen ein Darlehen bei der Deutschen Bank Luxembourg S. A. aufnehmen).
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