Gemeinschaftliche Berufsausübung der Steuerberater und der Rechtsanwälte im Rahmen der gesetzlichen, berufsrechtlichen und standesrechtlichen Vorschriften i. S. der BRAO, gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und alle dazugehörigen förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere a. Steuerberatung und rechtsanwaltliche Beratung; b. Allgemeine Beratung (bei Gründung, Umwandlung, Sanierung, Auflösung und Verkauf von Unternehmen, Ein- und Ausgliederung von Betrieben, Finanzierungen, Fusion, Kooperation); c. Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsanalysen, Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen); d. Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Vermögensverwalter, Insolvenzverwalter, Schiedsrichter und Schiedsgutachter; e. gutachterliche Tätigkeit und Durchführung von Seminaren auf den Gebieten zu a) bis d), jedoch nicht im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes.
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