1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Bildung und Erziehung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft dient der Pflege, Betreuung, Erziehung und Bildung von Menschen ohne Rücksicht auf deren Staats- und Religionszugehörigkeit, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie der vor- und nachstationären Behandlung, Pflege, Betreuung, Beratung und Rehabilitation hilfsbedürftiger Menschen. 2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen und Angeboten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, der Alten- und Krankenpflege sowie durch weitere soziale Einrichtungen mit Beratungsdiensten, Seelsorge, Betreuung, persönlicher Hilfe und Pflege für Menschen in besonderen Lebenslagen. Dazu gehört auch die Unterhaltung von Einrichtungen des Betreuten Wohnens und der Hospizarbeit sowie das Unterhalten und Betreiben der Schule Campus Klarenthal und von Schulen für Erziehungshilfe und Kranke sowie weiterer allgemeinbildender Schulen, sonstiger Schulen und Kindertagesstätten. Darüber hinaus wird der Zweck verwirklicht durch Angebote zur Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Altenhilfe einschließlich der arbeitstherapeutischen und sozialpädagogischen Beschäftigung von Personen mit dem Ziel, die (Wieder- )Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess zu fördern. Des Weiteren kann die Gesellschaft Werkstätten für behinderte Menschen zum Zwecke der Integration und der Schaffung einer Lebenssituation für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die der von Menschen ohne Behinderungen weitestgehend gleich ist, errichten und unterhalten. Die Gesellschaft kann sonstige Therapieeinrichtungen und Schulen für Menschen mit Behinderungen errichten und betreiben. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auch verschiedene Beratungshilfen sowie weitere Dienste im Bereich Behindertenhilfe an. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege musischer und kultureller Betätigung unter Einschluss und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Vorbereitung und Durchführung kultureller Darbietungen, wie Theater- und Konzertaufführungen, die Organisation von Fachgruppen, z.B. von Theater-, Musik- und Malgruppen, Orchestern und Ausstellungen. 3. Schließlich verfolgt die Gesellschaft auch kirchliche Zwecke durch das Abhalten von Gottesdiensten und Andachten. 4. Die vorstehenden steuerbegünstigten Zwecke werden auch verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Gesellschaft planmäßig zusammen mit dem Evangelischen Verein für Innere Mission in Nassau (,,EVIM") mit Sitz in Wiesbaden, der Räumlichkeiten und technische Anlagen an die Gesellschaft zwecks Förderung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie die nachstehend bezeichneten administrativen Dienstleistungen an die Gesellschaft erbringt: -Controlling -Buchhaltung -Vertrags- und Qualitätsmanagement, -Personalwesen, -Zentrale Service- und IT-Dienstleistungen, -Facilitymanagement, -Leistungen der gastronomischen Versorgung -Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising sowie -sonstige damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen. Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit EVIM wird auch dadurch verwirklicht, indem die Gesellschaft graphische Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und das Fundraising sowie Hausmeisterdienste an EVIM erbringt sowie Druckerzeugnisse liefert, die jeweils für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke eingesetzt werden. Die Gesellschaft fördert dadurch neben den o.g. steuerbegünstigten Zwecken auch die
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