Unter Beachtung der fachlichen und gemeinnützigen Belange der Mitglieder, (a) die Beratung der Mitglieder in Geld- und Finanzierungsfragen; (b) die Vermittlung von Krediten an die Mitglieder; (c) die Anlageberatung und die Vermögensverwaltung, als Bevollmächtigte im fremden Namen und für fremde Rechnung; (d) die Durchleitung und Abrechnung öffentlicher und privater Zuschüsse; (e) die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) und die Auftragsbearbeitung von Krediten. Die Gewährung von Gelddarlehen darf ausschließlich an Einrichtungen erfolgen, die gem. §§ 51 ff Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt und Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. oder Mitglied eines anderen zum Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband gehörenden Landesverband sind; Der Umfang der gewährten Gelddarlehen darf keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern und ist daher einerseits beschränkt auf maximal 99 Einzelkonten und ist andererseits der Höhe nach begrenzt auf 75 % des Genossenschaftskapitals, maximal jedoch EURO 500.000,00; (f) die Organisation von von Steuern befreiten oder steuerfreien Lotterien für die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Organisationen als Veranstalter dieser Lotterien; (g) die Abwicklung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die den Interessen und Belangen der Paritätischen Geldberatung eG und den Mitgliedern des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband NRW e.V. sowie anderen gemeinnützigen Dach- und Spitzenverbänden zur Durchführung ihrer Aufgaben dienlich ist.
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Sozialwesen
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