1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck der Förderung der Erziehung wird durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Konzernverbund verwirklicht. 3. Die Gesellschaft verfolgt ihre in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit den zum Gesamtunternehmen der Stiftung WDS Waldecksches Diakonissenhaus Sophienheim gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Erbringung von Verwaltungsleistungen wie das Führen der Finanzbuchhaltung, die Personalverwaltung und Personalabrechnung, die IT -Betreuung, das Controlling, das zentrale Qualitätsmanagement sowie Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising. 4. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch Errichtung und Betrieb einer Altenpflegeschule und einer diakonischen Bildungseinrichtung mit Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten im Berufsfeld Altenpflege und -betreuung (WDS-Seminar). 5. Die Gesellschaft kann selbst Träger von Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe, der Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens sein.
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