Durchführung von Projektentwicklung, d.h. insbesondere sämtliche Aktivitäten, die notwendig sind, um ein Projekt bis zum bebauten, baulich geänderten, sanierten, renovierten, nutzungsgeänderten und ggf. vermieteten Projekt zu entwickeln, insbesondere Flächensuche, Auswahl geeigneter Flächen, Machbarkeitsanalysen, Bodenanalysen, Gründung von Immobiliengesellschaften, Abschluss von Projektentwicklungsvereinbarungen, Abschluss von Grundstückskauf- oder Grundstückspachtoptionen, Abschluss von Kauf- oder Pachtverträgen, die Erlangung der Projektrechte, die anschließende Bebauung, die Beauftragung von Generalunternehmern, Bauunternehmen, Architekten, Rechtsanwälten, Statikern, Brandschutzgutachtern, sonstige Gutachtern und sonstigen erforderlichen Werk- und Dienstleistern, Abschluss von Objektverwaltungsverträgen sowie Abschluss von Miet- und Pachtverträgen sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Projektrechten, d.h. die Schaffung und Erlangung aller rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen (insb. Baugenehmigungen und technische Genehmigungen), Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse und Zustimmungen, die für den Bau und den Betrieb, für die Vermietung und den Verkauf von Immobilienprojekten und einer Projektentwicklung erforderlich sind sowie ggf. eine Unterbeauftragung auf eine weitere Projektentwicklungsgesellschaft. Ebenfalls die Prüfung, Bewertung und Durchführung des Ankaufs von Projekten sowie die Projektaufbereitung. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der vorstehenden Leistungen nicht Eigentum oder Besitz an Immobilien verschaffen und nicht auf eigene Rechnung Projektentwicklung mit Immobilien betreiben. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34 f GewO, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen i.S.d. deutschen Kreditwesengesetzes sowie Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen, es sei denn, die entsprechende Erlaubnis liegt vor.
Immobilienmakler
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