1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO). Hierzu darf sich die Gesellschaft der Unterstützung Dritter als Hilfspersonen i.S.v. § 57 As. 1 S. 2 AO bedienen. 2) Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und sozialwissenschaftlicher Forschung. 3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; Produktion sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse und Ableitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Theorien aus empirischen Studien; Förderung interkultureller und transdisziplinärer Kommunikation; Analyse möglicher gesellschaftlicher Kooperationsstrategien und ihrer gesellschaftlichen Relevanz; Erforschung von Methoden und Verfahren zur Risiko- und Krisenkommunikation; Erforschung von Methoden und Verfahren im Bereich gesellschaftlicher und sozialer Problemlagen; Erforschung gesellschaftlicher Lern- und Suchprozesse, vor allem im Rahmen von gesellschaftlichen Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen; Analyse des gesellschaftlichen Wertewandels und dessen Einfluss auf Einstellungen und Sinnorientierung; Analyse von Vermittlungsbemühungen zwischen Wissenschaft und Technik und der allgemeinen Öffentlichkeit; Analyse von Vermittlungsbemühungen zwischen Wissenschaft und sozialer Praxis. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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