1. Die Gesellschaft widmet sich der Förderung und Unterstützung der Altenhilfe im Dekanat Borken. Sie darf im Rahmen dieses Zweckes Einrichtungen der Altenhilfe erwerben, errichten und sich an solchen Einrichtungen beteiligen. 2. Weiter verfolgt die Gesellschaft den Zweck der Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern. 3. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO die Beschaffung von Mitteln für andere Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit diese gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung verfolgen; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkte steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 4. Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Arbeit verwirklicht werden. 5. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. 6. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die den Gesellschaftszwecken dienlich sind.
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