A) die Produktion landwirtschaftlicher Produkte, deren Veredelung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Unterhaltung und der Betrieb von notwendigen Neben- und Hilfsbetrieben, c) die Beteiligung an Unternehmen, die der Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder der Genossenschaft verpflichtet sind, d) der Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen, soweit das die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens fördert, e) Zulassung der teilweisen Verpachtung, Vermietung oder des Verkaufs des Geschäftsbetriebes der Genossenschaft, sofern dies zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder selbständigen Unternehmen ihrer Mitglieder geeignet ist, f) die Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden, Anlagen und Wohnraum, g) der gemeinschaftliche Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, h) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Betriebsmittel und Bedarfsartikel, i) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen und Maschinen.
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