Selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler und Behinderte. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit dem Diakonie Gütersloh e.V. sowie der DiakonieVerband Brackwede - Gesellschaft für Kirche und Diakonie mbH und anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigten Körperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist die Speisen- und Getränkeversorgung, die Erbringung von Reinigungsdiensten sowie von weiteren Leistungen und Nutzungsüberlassungen aller Art. Außerdem ist Gegenstand der Gesellschaft die Betreuung alter und kranker Menschen, die Durchführung von Fahrdiensten für hilfsbedürftige Personen und das Angebot im Bereich der Fortbildung/Weiterbildung und Entwicklung von MitarbeiterInnen und Organisationen. Zu den zu erbringenden Dienstleistungen können neben der Essensversorgung sowie den damit zusammenhängenden Transport-, Hol- und Bringdiensten auch die Erbringung von Pflegehilfsleistungen, Ausstattung von Festlichkeiten, Hauswirtschafts- und Hausmeisterdienste, haustechnische Dienste sowie die Pflege der Außenanlagen, Streu- und Schneeräumdienste gehören. Die Gesellschaft kann auch Cafeterien betreiben sowie zentrale Verwaltungsaufgaben übernehmen. Ferner kann die Gesellschaft alle mit den zu erbringenden Dienstleistungen verbundenen Nebenleistungen übernehmen. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch Beschaffung oder Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch andere vergleichbare Dienstleistungen erbringen und andere Gesellschaften und Einrichtungen als die vorgenannten beliefern. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften, die der Versorgung oder der Erbringung vorgenannter Dienstleistungen dienen, gründen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. Auch darf sie Zweigniederlassungen errichten.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
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