Soweit es keiner behördlichen Genehmigung bedarf: a) die Errichtung und das Betreiben von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien insbesondere Solaranlagen, b) der Absatz der gewonnenen Energien in Form von Strom und/oder Wärme, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien oder Beteiligung an solchen Projekten für Mitglieder und Dritte, e) Unterstützung von und Entwicklung neuer Methoden zur Gewinnung sowie Speicherung und zum Einsatz beziehungsweise der Nutzung regenerativer Energien insbesondere im Bereich der Elektromobilität und Energieeffizienz. Zur Erreichung des Zwecks und Erfüllung der Aufgaben kann die Genossenschaft sich an anderen Unternehmen mit vergleichbarer Ausrichtung oder Unternehmensgegenstand beteiligen. Eine Beteiligung ist auch über ein Nachrangdarlehen, Gesellschafterdarlehen oder ähnliches möglich.
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Energieversorgung
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