(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln im Rahmen von §§ 58 Nr. 1, 58a AO. Die Gesellschaft kann im Übrigen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre Mittel ganz oder teilweise an andere Körperschaften weitergeben oder diese mit Vermögen ausstatten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die 1. die Förderung der Religion 2. die Förderung von Bildung und Ausbildung 3. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge 4. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 5. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (4) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: 1. Die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 benannten Zwecke werden wie folgt verwirklicht: Die Gesellschaft wird in gemieteten Räumlichkeiten in Essen durch die Geschäftsführung selbst und durch angestellte und freie Mitarbeiter die folgenden Tätigkeiten ausüben. Die Gesellschaft führt Projekte durch an Schulen und Gemeinden mit Jugendlichen. Interkulturelle Arbeit erfolgt mit anderen Religionsgemeinschaften. Ziel ist dabei insbesondere die Bekämpfung von religiösem Radikalismus. Angeboten wird Hausaufgabenhilfe und Berufsberatung. Vermittelt werden systemische Familienberatung, Jugend- und Erziehungsberatung, Stärkung der Frauen gegen Gewalt in der Familie, Suchtbekämpfung sowie die Organisation von Selbsthilfegruppen. Die Gesellschaft bietet Flüchtlingsberatung an sowie hierzu Integrationskurse, Dialoggruppen und Hilfe zum Ankommen. 2. Der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 benannte Zweck wird wie folgt verwirklicht: Die Gesellschaft beschafft Mittel zur Förderung der Entwicklungshilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder verwirklicht den Zweck durch folgende Maßnahmen selbst: Die Gesellschaft leistet Aufbauarbeit in folgenden Ländern: Tschad, Kamerun, Burkina Faso, Nigeria, Jemen als Entwicklungsland im Sinne des § 6 Entwicklungssteuergesetz. In diesen Ländern fördert die Gesellschaft den Aufbau von Schulen, Waisenheimen, Näh- Werkstätten für junge Frauen, Lerneinrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen, Wasserbrunnen und Studentenheime. Finanziert werden Lebensmittel-Verteilung an bedürftige Familien sowie Medikamenten- Versorgungen für kranke bedürftige Menschen.
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