Förderung von Alten und Krankenpflege, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft soll die zu diesem Zweck erforderlichen ambulanten, teilstationären und stationären Dienstleistungen vorhalten. Sie leistet diese Arbeit in der Gesinnung des christlichen Auftrages zur Nächstenliebe. Die Tätigkeiten der Gesellschaft dienen dazu, dem hilfsbedürftigen Personenkreis ein selbstbestimmtes und möglichst eigenverantwortliches Leben und Wohnen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft u. a. die folgenden Leistungen erbringen bzw. anbieten: - Altenpflege, - Altenhilfe, - Krankenpflege einschließlich psychiatrischer Pflege, - Familien- und Jugendpflege, - Reinigung der Wohnung, - Hilfe bei der Haushaltsführung, - Mobilitätshilfe, - Essensversorgung, - soziale Betreuung und Beratung, - Rehabilitationsangebote, - Organisation von Reisen für diesen Personenkreis, - Vermittlung weiterer Dienstleistungen, - Aus-, Fort- und Weiterbildung in diesen Arbeitsbereichen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen bzw. geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. gründen und deren Geschäftsführung übernehmen.
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