1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft dient der Pflege und Betreuung von alten oder körperlich, geistig oder seelisch kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie der ambulanten, vor- und nachstationären Behandlung, Pflege, Betreuung, Rehabilitation und der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. 2. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben ambulanter, teilstationärer, vor- und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen (Pflegedienste) zur häuslichen Kranken-, Alten- und Familienpflege, Ergotherapie und Hospizarbeit mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. 3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zum Unternehmensverbund "Diakonie Münster" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen aller Art und durch Nutzungsüberlassungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören Leistungen der Verwaltung und Geschäftsführung, des Controllings, der Buchhaltung, der Faktura bzw. Leistungsabrechnung, Vertragsmanagement, Verwaltung- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit dem Bundesfreiwilligendienst, Qualitätsmanagement, zentrale Service- und IT-Leistungen, zentraler Einkauf und Beschaffung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsdienstleistungen, Verwaltung und Entwicklung von Personal, Personaldienstleistungen, Interessenvertretung, Mittelakquise und Fundraising sowie Liquiditätshilfen, Arbeitssicherheitsdienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. 4. Die in Ziffer 1 genannten Zwecke können auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an die zum Unternehmensverbund "Diakonie Münster" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Auch darf sie andere Gesellschaften gründen, betreiben, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. 6. Die Gesellschaft darf ferner alle zur Unterhaltung oder Unterstützung der vorgenannten Einrichtungen und Dienste notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und/oder betreiben.
Telefon
+49 251 89090
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.