Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Dies geschieht insbesondere durch Projektierung, Übernahme, Durchführung oder Unterstützung aller Einrichtungen, Aktivitäten oder Maßnahmen, die a) zur Stärkung - Selbsthilfe - des Einzelnen, einschließlich der dazu erforderlichen Ausbildungen, insbesondere durch Seminare und Ausbildungsangebote, b) der Unterstützung anderer Werke des öffentlichen Gesundheitswesens und seiner Entlastung durch die Übernahme und Durchführung hauptamtlicher geprägter Dienste, insbesondere der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe, c) der Aus-, Fort- und Weiterbildung, d) der Projekt- und Entwicklungshilfe in aller Welt zu dienen vermögen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.
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