1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung, der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiöse Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte, und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte, und Behinderte, der Hilfe für Opfer von Straftaten sowie der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierfür wird die Gesellschaft insbesondere für Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen helfend und unterstützend tätig werden. 2. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch Beratung, Seelsorge und Betreuung von Menschen. In besonderen Lebenslagen, z. B. durch Familien, Ehe-, Erziehungs-, Lebens- und Migrationsberatung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit; mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Obdachlosigkeit, Armut, Arbeitslosigkeit oder Straffälligkeit; mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. 3. Ferner wird der Gesellschaftszweck verwirklicht durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Supervision von kirchlichen Mitarbeitern und Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen. Darüber hinaus veranstaltet die Gesellschaft fachspezifische und berufsübergreifende Seminare, Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens. Auch widmet sich die Gesellschaft der Vermittlung von aktuellen pflegerischen, psychologischen pädagogischen, medizinischen und christlich-ethischen Themen im Bereich von Kirche, Sozial- und Gesundheitswesen, Gesellschaft und Wirtschaft. 4. Die Gesellschaft errichtet und unterhält die für die Erfüllung ihrer Zwecke notwendigen Einrichtungen und Dienste. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund "Diakonie Münster" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften durch die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Personaldienstleistungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören vor allem Leistungen der Verwaltung und Geschäftsführung, des Controllings, der Buchhaltung, der Faktura bzw. Leistungsabrechnung, Vertragsmanagement, Verwaltung- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit dem Bundesfreiwilligendienst, Qualitätsmanagement, zentrale Service- und IT-Leistungen, zentraler Einkauf und Beschaffung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsdienstleistungen, Verwaltung und Entwicklung von Personal, Personaldienstleistungen, Interessenvertretung, Mittelakquise und Fundraising sowie Liquiditätshilfen, Arbeitssicherheitsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen, Bau- und Liegenschaftsverwaltung inklusive Pflege des Außenbereichs sowie Gebäude- und Fuhrparkmanagement. 6. Die in Ziffer 1 genannten Zwecke können auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an die zum Unternehmensverbund "Diakonie Münster" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 7. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften d
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Sozialwesen
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