Vorrangig die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen. Dazu gehört auch die angemessene Wohnversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise. Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet und veräußert im eigenen Namen Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann auch die Errichtung solcher Wohnungen betreuen und fremde Wohnungen verwalten. In Erfüllung ihres öffentlichen Zwecks kann die Gesellschaft auch andere Bauten errichten, betreuen, bewirtschaften oder verwalten, soweit diese wohnungswirtschaftlich, städtebaulich oder infrastrukturell bedingt sind oder der Wirtschaftsförderung dienen. Sie kann insoweit auch Träger von Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen sein. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft unbebaute und bebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Die Gesellschaft hat die Preise für ihre Leistungen so zu bemessen, dass sie eine Kostendeckung einschließlich einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rückstellungen und Rücklagen ermöglichen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegenständen öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.
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Hausverwaltungen
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