Dienst an Kranken, Schwachen, Einsamen, Gefährdeten, Bedrängten und an Menschen mit Behinderungen; die diakonische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Alten, Ausländern und besonderen Gruppen; die Stärkung der diakonischen Dimension kirchlicher Arbeit; die Förderung der ehrenamtlichen diakonischen Arbeit sowie die Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; die Vertretung diakonischer Anliegen in der Öffentlichkeit. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Hilfen für Menschen mit Behinderungen; Hilfen für Menschen mit Sinnesschädigungen; Hilfen für suchtmittelabhängige Menschen; Hilfen für Menschen mit chronisch psychischen Belastungen und Krankheiten; Hilfen für kranke und pflegebedürftige Menschen; Hilfen für Senioren; Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien; Hilfen für Schwangere, Schwangerschaftskonfliktberatung; Hilfen für Wohnungslose; besondere Hilfen im Einzelfall und Hospizarbeit sowie diakonische und kirchliche Bildungsarbeit, einschließlich kirchlicher Umwelterziehung. Die Leistungen umfassen insbesondere den Betrieb von Kinder-, Jugend- und Behinderteneinrichtungen sowie Senioren- und Altenpflegeheimen und altersgerechter Wohneinrichtungen einschließlich ambulanter Dienste und Beratungsangeboten auf Grundlage des SGB II, SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII auch auf Grundlage weiterer sozialrechtlicher Vorschriften des Bundes- und Landesrechts einschließlich der dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienenden Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. Die Vergabe von Mitteln der Gesellschaft an eine gemeinnützige Körperschaft ist nicht Zweck der Gesellschaft, sondern eine Maßnahme zur Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke.
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