(1) Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch Förderung ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft bzw. Inklusion in die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie durch Förderung von Therapien, Assistenz, Betreuung, Beschäftigung und Ausstattung in ihrem Lebensumfeld. Leitgedanke dabei ist insbesondere die Förderung von Menschen mit geistigen Behinderungen auf der Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes Rudolf Steiners und der darauf aufbauenden sozialtherapeutischen Lebensgemeinschaftsimpulse von Karl König. (2) Diese Zwecke können insbesondere auch durch Ausstattungsverbesserungen und die Übernahme von Funktionen im Zusammenhang mit ca. 6 bis 12 stationär bzw. ambulant betreuten Bewohnern in dem hierfür baurechtlich genehmigten landwirtschaftlichen Anwesen in Siegsdorf, Zuhausen 5, erfüllt werden. (3) Zweck kann auch sein, dass die Gesellschaft selbst Zweckbetriebe gründet und betreibt, die den allgemeinen Grundsätzen in Absatz (1) entsprechen, z.B. eine ambulante und/oder stationäre Wohngemeinschaft oder eine Tagesbetreuung für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und entsprechendes Fachpersonal anstellt. (4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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