Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen und Versicherungen; i) der Ankauf von Forderungen (Forfaitierung, Factoring); j) die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Darüberhinaus darf die Genossenschaft Ladestationen für Elektrofahrzeuge unterhalten und sämtliche Geschäfte betreiben, die hiermit in sachlichem Zusammenhang stehen. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Zweigniederlassungen der Genossenschaft können eine von der in § 1 Abs. 1 genannten Firma abweichende Firma führen. Die Firma der jeweiligen Zweigniederlassung kann insbesondere wie folgt gebildet werden: Volksbank (Ort der Zweigniederlassung), Zweigniederlassung der Volksbank Kaiserslautern eG. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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+49 631 36100
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