A) Die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse (und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen), b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, c) die Förderung der Konzentration des Angebots von Obst und Gemüse (sowie der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnisse), d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse, e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse (und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen), f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel, g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen, j) die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt. (Gilt nur, soweit eine Anerkennung als Erzeugerorganisation erfolgt ist.
Großhandel
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.