1. Die Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an sowie die Förderung und den Betrieb von 1.1 Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; 1.2 Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; 1.3 ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; 1.4 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; 1.5 weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimen und Kindertagesstätten. 2. Zudem die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften, soweit sie nicht für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. 3. Für das Krankenhaus Nürnberg, das in geförderten Gebäuden betrieben wird, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und BayKrG (Bayerischen Krankenhausgesetz) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren, gerechnet ab dem Jahr 2002, zu gewährleisten. Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Juni 2011 verabschiedete Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wird in der vom Bischof der jeweiligen Diözese veröffentlichten Fassung übernommen. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der § 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Erstellung von Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, IT-Dienstleistungen, die Übernahme von Managementaufgaben u. a. Geschäftsführungstätigkeiten, Qualitätsmanagement, IT, Personal, Finanzen sowie der Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere projektbezogenen Leistungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverband der TGE- gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
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