Förderung der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch V bzw. einer Gesundheitseinrichtung nach § 311 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie beispielsweise integrierte Versorgung oder Desease Management Programme. Das medizinische Versorgungszentrum bzw. die Gesundheitseinrichtung nach § 311 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch V wird nach § 66 Abs. 3 der Abgabenordnung in besonderem Maße den in § 53 der Abgabenordnung genannten Personen dienen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit (§ 3 der Satzung) befugt, alle Geschäfte wahrzunehmen, die mit den in Absatz 1 beschriebenen Zwecken der Gesellschaft in Zusammenhang stehen und sie fördern.
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