1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie die selbstlose Unterstützung von Personen i.S. d. § 53 AO. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeheimen, vornehmlich durch den Betrieb einer Senioren-Residenz in Bad Arolsen sowie von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten. Außerdem wird die Verwirklichung des Satzungszwecks durch den Betrieb einer Akademie zu Ausbildungs-, Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Schulungszwecken gefördert. Insbesondere werden Präsenz- und Online-Schulungen sowie Beratungen im Hinblick auf Gesundheit, Pflege und Soziales angeboten und durchgeführt 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, sich an solchen zu beteiligen sowei Zweigniederlassungen zu errichten. Die Vorschriften des § 62 Abgabenordnung sind hierbei zu beachten.
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