Verbesserung der wirtschaftlichen und der sozialen Struktur der Stadt Billerbeck und die Förderung des Wirtschaftslebens. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck bebaute und unbebaute Grundstücke an- und verkaufen, einschließlich der Errichtung und Förderung familienfreundlichen kostengünstigen Wohnungsbaus. Die Gesellschaft kann weiter tätig sein im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung. Zur Erreichung dieses Gesellschaftszwecks wird die Gesellschaft insbesondere a) Grundstücke erwerben, erschließen, verwalten und an ansiedlungswürdige Unternehmen oder an förderungsbedürftige Familien veräußern;b) Wohngebäude familienfreundlich und kostengünstig im eigenen Namen und für eigene Rechnung als auch im fremden Namen und für fremde Rechnung (Bauträger) kostengünstig errichten und an förderungsbedürftige Familien veräußern;c) für die Ansiedlung und Umsiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben im Gebiet der Stadt Billerbeck werben und den hiesigen Wirtschaftsraum einschließlich der ansässigen Betriebe in förderlicher Weise darstellen;d) für die Schaffung von familienfreundlichem Wohnraum im Gebiet der Stadt Billerbeck eintreten, die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen und dafür sorgen, daß Familien in der Stadt Billerbeck zu kostengünstigen Preisen Wohnraum selber bilden können. Die Kriterien der Ansiedlungswürdigkeit der Unternehmen und der Förderungsbedürftigkeit der Familien bestimmen sich nach Maßgabe gesonderter Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zum Erreichen dieses Zweckes geeignet erscheinen.
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