Durch geeignete Maßnahmen die Bodenfruchtbarkeit und die Humusbilanzen von Böden zu verbessern. Dabei wird das Wissen ob der Lebenszusammenhänge des Boden-Humus-Systems als lebendiger Organismus erforscht und verfügbar gemacht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Diese sind: der Wissenschaft, insbesondere die Erforschung und Förderungen moderner Erkenntnisse zu dem satzungsgemäßen Zweck (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO) Verwirklicht wird dieser Zweck unter anderem durch die Erforschung und Umsetzung von Gesetzmäßigkeiten, die \"Boden als lebendiges System\" definieren, auszeichnen und erfassbar machen; des Gesundheitswesens, insbesondere die Erforschung und Förderung der Zusammenhänge von Bodengesundheit und Humangesundheit (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) Verwirklicht wird dieser Zweck unter anderem durch die Erforschung von Wechselwirkung, die durch die Qualität der Nahrung und die Qualität des Bodenzustandes auf die Gesundheit von Menschen entsteht, bzw. auf die Gesundheit des Bodens rückwirken; der Kunst und Kultur, insbesondere durch die Erforschung von Kulturen und deren Bezug zu ihrem Umgang mit Boden und Wald (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO) Verwirklicht wird dieser Zweck unter anderem durch die Erforschung der kulturbildende Wirkung, die sich aus der gesellschaftlichen, religiösen und künstlerische Beziehung zur Belebtheit des Bodens in der Vergangenheit ergab und in einer Zukunft ergibt; des Naturschutzes, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere das Betreiben von ökologischen Immobilien (Land) die zur Erforschung der Fragestellungen die im Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen Zweck stehen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO) Verwirklicht wird dieser Zweck unter anderem dadurch, dass alle angestrebten Maßnahmen des Bodenschutzes auch Wechselwirkungen auf Natur- und Umweltschutz haben und untersucht werden wollen; der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere die Erforschung der gewonnenen Einsichten in anderen globalen Kulturräumen zur Umsetzung des satzungsgemäßen Zweckes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 15 AO) Verwirklicht wird dieser Zweck unter anderem dadurch, dass die satzungsgemäßen Erkenntnisse auch im interkulturellen Dialog eingesetzt werden. Dazu können Akademien eingerichtet werden, die das satzungsgemäße Wissen in den jeweiligen Kulturkontext hinein übersetzen; des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere das Wecken von Verantwortungsbewusstsein für die Gestaltung der Zukunft für die nachfolgenden Generationen im Sinne der Erfüllung des satzungsgemäßen Zweckes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO) Umgesetzt wird dieser Zweck unter anderem dadurch, das gewonnene Erkenntnisse einer Jugend zur Verfügung gestellt werden, die bei einem gesellschaftlichen Engagement zur Umsetzung dieser Ziele gezielt mitwirken kann. Die Gesellschaft kann die vorstehend genannten Förderziele unmittelbar im Sinne des § 57 Abs. 1 AO, also in eigener Person oder durch die Einschaltung von Hilfspersonen verwirklichen, also selbst tätig werden und auch eigene Vorschläge realisieren. Die Ausübung kann auch durch Kooperation mit anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, steuerbegünstigte Stiftungen oder durch juristische Personen des öffentlichen Rechts geschehen (§ 58 Nr. 1 AO). Der Gesellschaftszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch: Entwicklung von Informationsbroschüren, Bücher, Kinderbücher zum Thema; Entwicklung eines Drehbuches und eines Films zum Thema \"Boden als lebendiges System\"; Anlage einer Datenbank zu Forschungsarbeiten zum Thema; Entwicklung und Durchführung eines ganzheitlich systemischen Forschungsansatzes zum Thema; Entwicklung eines Programmes von Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema; Gewährung von Stipendien; Kooperation mit internationalen Partnern; Umsetzung und Schulung der Erkenntnisse in der Praxis. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, durch die Umsetzung der Kenntnisse in der Praxis unter dem D
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