Ausschließlich und unmittelbar die gemeinnützige Arbeit der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung und anderer Verbände und Organisationen zu fördern und zu unterstützen im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Förderung geschieht vor allem durch: Qualifizierung und Bildung von Erwachsenen einschließlich beruflicher Fort- und Weiterbildung. Durchführung, Unterstützung und Verwaltung von Projekten und Qualifizierungsmaßnahmen. Organisations- und Personalberatung. Förderung der internationalen und interkulturellen Zusammenarbeit. Akquise von finanziellen Mitteln, die der Finanzierung der Aufgaben dienen. Das Unternehmen versteht sich als Teil der katholischen Kirche im Sinne des Art. 1 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitverhältnisse. Daher ist die gesamte Grundordnung verbindlicher Bestandteil dieser Satzung. Grundlage des Handelns sind die christlichen Wertvorstellungen, insbesondere die Katholische Soziallehre. Die Gesellschaft darf teilweise finanzielle Mittel im Rahmen dieser Zwecksetzung an andere ebenfalls steuerbegünstigte Einrichtungen weiterleiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen, auch zu Hilfs- und Nebengeschäften, berechtigt, die mit dem gemeinnützigen Gesellschaftszweck zusammenhängen und diesen fördern. Insoweit kann sie auch weitere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.
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