Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Investmentfonds, geschlossenen Beteiligungen (Fonds), Immobilien, Finanzierungen, Leasinggeschäften und Darlehen sowie die wirtschaftliche Unternehmensberatung auf diesen Gebieten. Im Hinblick auf die Vermittlung von Investmentfonds erbringt die Gesellschaft die Anlagevermittlung und die Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Nr. 1 u. 1a KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagengesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich betrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Einbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sogenannter "Single-Hedgesfonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
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