1. Die ISBA gGmbH (ISBA) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Betrieb einer Berufsakademie, welche sämtliche Voraussetzungen für eine Berufsakademie nach den Bestimmungen des Berufsakademiegesetzes des Saarlandes erfüllt und staatlich anerkannt wird. Sie ist damit eine besondere Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs neben den Hochschulen entsprechend dieses Gesetzes. 3. Aufgabe der Berufsakademie sind Studium, Lehre und Weiterbildung. Die Studierenden sollen auf berufliche Tätigkeiten vorbereitet werden, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftliche Methoden erfordern. Die Studiengänge an der Berufsakademie sollen deshalb ein wissenschaftliches Studium mit der praktischen Anwendung der theoretischen Kenntnisse am Arbeitsplatz verbinden. Inhalt und Gang des Studiums sind so auszurichten, dass den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend vermittelt werden. 4. Neben dem Angebot kompletter Studiengänge in unterschiedlicher Form (beispielsweise Vollzeit, Teilzeit, berufsintegrierend, praxisintegrierend, ausbildungsintegrierend oder Fernstudium) kann die ISBA auch einzelne Weiterbildungsmodule anbieten.
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