I. In Wahrnehmung der gesellschaftspolitischen Verantwortung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) das Ausbildungsgeschehen dadurch zu unterstützen, dass - in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz und/oder nach der Handwerksordnung ausgebildet wird, die nicht Berufe des öffentlichen Dienstes sind und in den über den Nachwuchsbedarf der Freien Hansestadt Bremen hinaus ausgebildet wird,- sonstige berufsbildende Maßnahmen, die nicht unter das Berufsbildungsgesetz fallen, durchgeführt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Akquisition von Ausbildungsstationen im bremischen öffentlichen Dienst, die Auswahl, Einstellung und Betreuung von Auszubildenden sowie die Durchführung und Organisation der Ausbildung. Die Gesellschaft nimmt dabei alle Aufgaben der Ausbildenden im Sinne des Berufsbildungsgesetzes/der Handwerks-ordnung wahr. II. Zu diesem Zweck sollen u.a. Kooperationen und Ausbildungsverbünde mit anderen öffentlichen Einrichtungen, Beteiligungsgesellschaften der Freien Hansestadt Bremen sowie Partnern der Wirtschaft geschaffen werden, um durch die Verbindung von Kompetenzen und Stärken der Verbund- und Kooperationspartner Synergien zu erzeugen und zugunsten der Auszubildenden zu nutzen. Auch in diesen Maßnahmen nimmt die Gesellschaft die Aufgaben der Ausbildenden wahr. III. Die Ausbildungsgesellschaft Bremen mbH reagiert auf besondere gesellschaftliche Problemlagen im Ausbildungssektor, indem sie insbesondere Ausbildungsplätze für Bewerber/innen anbietet, die bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz benachteiligt sind (z.B. Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende, Altbewerber/innen, Schwerbehinderte). IV. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen, insbesondere auch andere Unternehmen zu erwerben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.
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