Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sollte die Abgabenordnung in einer Weise geändert werden, dass der mit dieser Gesellschaft verfolgte Zweck nicht mehr als gemeinnützig anerkannt wird, so wird die Geschäftsführung den Zweck so abändern, dass die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Bildung durch Austausch mit Wirtschaft, Politik, Recht, Kultur, Medien. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Durchführung von Veranstaltungen, wie beispielsweise Diskussionen und Vorträge mit namhaften Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Recht, Kultur und Medien; Sammlung und Bereitstellung von Mitteln für besondere Vorhaben mit wissenschaftlicher Ausprägung im Zusammenhang mit einzelnen Veranstaltungen, z.B. Diskussionsrunden, Vorträgen und Veröffentlichungen; Bereitstellung von allgemein zugänglichen Veröffentlichungen der jeweiligen Vortrags- und Diskussionsergebnisse.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Unternehmensberatung, Verlage, Werbeagenturen
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