A) Der Erwerb von Zulassungen, Nutzungsgenehmigungen und weiteren Erlaubnissen für die Veranstaltung, Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehprogrammen über terrestrische Frequenzen, Kabelrundfunksysteme, Satelliten und über andere technisch zur Fernsehprogrammausstrahlung und - verbreitung geeignete Mittel, und zwar im Hinblick auf das zu b) beschriebene Programm; b) die Produktion, Veranstaltung, Ausstrahlung, Verbreitung und umfassende Vermarktung eines nationalen Fernsehspartenprogramms für Computerinteressierte in Deutschland und den deutschsprachigen Ländern/Regionen Europas (\\\\das Programm\\\\), einschließlich der Durchführung des sendetechnischen Ablaufs auf jedem Verbreitungsweg; c) die Beschaffung und Verwertung von Programmrechten und - material für das Programm; d) der Verkauf von Werbezeiten in dem Programm; e) die Produktion und die Vermarktung von Fernsehsendungen im Dienstleistungsverhältnis für andere im Rahmen des Programmformats nach b); f) die Durchführung aller Geschäfte, die mit den Tätigkeiten nach a) bis e) in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist bei der Programmgestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, den Bestimmungen des Rundfunkgesetzes von Nordrhein-Westfalen, des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland, den Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts und den anerkannten journalistischen Grundsätzen verpflichtet und soll, soweit dies im Rahmen des jeweiligen Programmformats möglich ist, die Vielfalt der Meinungen in möglichst großer Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck bringen. Die Gesellschaft ist in der Zusammenstellung ihres Programms frei.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.