Betreiben von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Finanzinstrumente, insbesondere Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft oder im Rahmen eines im Inland zulässigen Vertriebs von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere zu verwahren und zu verwalten, Finanzinstrumente, insbesondere die vorgenannten Anteile an Investmentvermögen, im eigenen Namen und für fremde Rechnung anzuschaffen und zu veräußern, Anlageberatungs- und Anlagevermittlungstätigkeiten in Bezug auf oben genannte Finanzinstrumente zu erbringen, einzelne in oben genannte Finanzinstrumente angelegte Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum zu verwalten, die Funktion einer Vertriebsgesellschaft im Sinne des § 318 Abs. 1 Nr. 1 KAGB auszuüben, sowie sonstige mit den vorgenannten Geschäften unmittelbar verbundene Nebentätigkeiten, wie insbesondere die Erbringung technischer, bankenerlaubnisfreier Hilfsfunktionen für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute.
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