A) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Nr. 11 AO), b) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) sowie c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung zu errichten oder Anteile an solchen Körperschaften zu erwerben sowie sämtliche Geschäfte in diesem Zusammenhang durchzuführen, wenn sie dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen oder ihn ergänzen. 2. Der Satzungszweck "Förderung der Rettung aus Lebensgefahr" wird insbesondere verwirklicht durch - die Erbringung von Rettungsdienstleistungen für private und öffentliche Auftraggeber (Hilfe für verletzte, kranke und behinderte Personen; Erbringung von Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Transportleistungen mit hierfür besonders eingereichteten Fahrzeugen). - die Erbringung von medizinischen Leistungen im Rahmen von Rückholdiensten für private Auftraggeber. - die Erbringung von Transportdienstleistungen für hilfebedürftige Personen durch speziell eingereichtete Fahrzeuge (Krankenfahrten) für private und öffentliche Auftraggeber - die Erbringung von Rettungsdienstleistungen für private und öffentliche Auftraggeber 3. Der Satzungszweck "Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung" wird insbesondere durch: - die nationale und internationale Hilfeleistung bei Not-, Katastrophen- und Unglücksfällen durch den Einsatz von besonders geschultem Personal und Sachmitteln (bspw. die Suche und Rettung von Verschütteten). - die nationale und international Hilfeleistung bei Not-, Katastrophen- und Unglücksfällen durch den Einsatz einer Rettungshundestaffel. - die Erbringung erforderlicher Leistungen im Zuge von Pandemien, bspw. die Unterhaltung eines Impf- oder Testzentrums. 4. Der Satzungszweck "Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe" wird insbesondere verwirklicht durch: - die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Erwachsene und Kinder (insbesondere zur Erbringung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und lebensrettender Sofortmaßnahmen am Unfallort bei Erwachsenen und Kindern). - die Ausbildung von präklinischem Notfallpersonal auf dem Gebiet der Kranken- und Notfallversorgung.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.