Ausbildung und Qualifizierung von jetzigen wie zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Berufe der Gesundheitsberufe, die Durchführung aller Maßnahmen, die diesem Zweck dienen, sowie Durchführung von Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung in diesem Aufgabenbereich. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb entsprechender Ausbildungsstätten. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich daran beteiligen; sie darf auch Geschäftsführungsaufgaben übernehmen. Die Gesellschaft kann und auf der Grundlage der Spiritualität der beteiligten katholischen Ordensgemeinschaften sich zur Erfüllung ihrer Zwecke einer Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
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