Freiwillige einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung von früheren und jetzigen Belegschaftsmitgliedern und sonstigen im Sinne der jeweiligen Richtlinien berechtigten Personen der Dr.-Ing. Petri & Co. GmbH in Duisburg-Hamborn sowie von deren Angehörigen (im Sinne der Steuergesetze) bei Hilfsbedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze. Die Gesellschaft kann an die Leistungsempfänger Altersruhegeld, Invalidenunterstützung, Witwen- und Erziehungsgelder gewähren. Dabei dürfen die Leistungen die in den jeweiligen körperschaftssteuerrechtlichen Bestimmungen genannten Höchstbeträge nicht übersteigen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Gesellschaft - auch wenn diese wiederholt erfolgen sollten - besteht nicht. Voraussetzung der Gewährung von Leistungen ist, daß das Arbeitseinkommen der Mehrzahl der Leistungsempfänger den in den jeweiligen körperschaftssteuerrechtlichen Vorschriften bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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