Genossenschaft hat die Aufgabe, die allgemeinen und besonderen beruflichen und gewerblichen Belange der mit der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Reichsbahn vertraglich verbundenen Güterkraftverkehrsunternehmer zu wahren und zu fördern. Sie erfüllt diese Aufgabe 1. durch Vertretung der gemeinsamen Interessen der Unternehmer nach Art eines Berufs- und Wirtschaftsverbandes und 2. durch die Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zur Förderung der Geschäfte ihrer Mitglieder. Im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung ist Zweck des Unternehmens: a) die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in bezug auf die Beschäftigungsverträge mit der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Reichsbahn und bei der technischen und rationellen Gestaltung ihrer Betriebe, b) der Einzug und die Weiterleitung der den Mitgliedern zustehenden Beförderungsentgelte, c) die Vermittlung von Versicherungen, d) die Förderung der Wirtschaftlichkeit der Mitgliederbetriebe durch Vermittlung von Krediten, verbilligte Beschaffung von Fahrzeugen, Reifen, Treibstoff, Ersatzteilen und allen sonstigen für den Betrieb eines Gü-terkraftverkehrsunternehmen notwendigen Artikeln, e) bei gegebenem wirtschaftlichen Anlaß der Abschluß von Rahmen- und Generalverträgen zur Ausführung durch die Mitglieder. Geschäfte mit Nichtmitgliedern bedürfen eines Vorstandsbeschlusses und sind dem Aufsichtsrat mitzuteilen.
Versicherungsmakler
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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